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Samstag, 11. Mai 2024

Immer häufigere Sichtung von Asiatischen Hornissen


Die eingeschleppte Asiatische Hornisse hat sich im vergangenen Jahr rasant ausgebreitet. In Bayern wurden in den Landkreisen Aschaffenburg und Miltenberg fünf Nester entdeckt. Im Süden des Freistaats könnte die Art von Österreich her einwandern, aktuell wurden Exemplare bereits in Salzburg gefangen. - Der Trend verheißt aus Expertensicht nichts Gutes. Das Tier, das sich von Honigbienen und anderen Insekten ernährt, breitet sich durch den Temperaturanstieg rasanter als schon befürchtet aus und dürfte sich nach einem milden Winter ohne dauerhaften Frost heuer nochmals stark vermehren.

Die Universität Hohenheim pflegt zwei Karten mit Standorten von Sichtungen: eine von Baden-Württemberg, die ständig aktuell gehalten wird, und eine von ganz Deutschland, die Auskunft über das abgelaufene Jahr gibt (hier der Link). Demnach gab es 2023 allein beim westlichen Nachbarn Bayerns 550 gemeldete Nester - was einer Verzwanzigfachung des Aufkommens gegenüber 2022 bedeutete.


  
Der Nabu-Landesverband Baden-Württemberg warnte vor nicht abzusehenden Gefahren für die heimische Insektenwelt und sogar die Landwirtschaft. Denn ein Nest mit etwa 1.000 Asiatischen Hornissen verbrauche deutlich über elf Kilogramm Insekten pro Jahr und fresse auch Obst. Einer Studie zufolge waren die Schäden durch die Vespa velutina im Obst- und Weinbau in Galizien und Portugal im vergangenen Jahr erheblich.

Dienstag, 30. April 2024

Bayer plant mit Bioinsektizid für Raps

Der Chemiekonzern Bayer will erstmals ein Bio-Insektenvernichtungsmittel für Ackerkulturen auf den Markt bringen. Vom britischen Pflanzenschutzmittelhersteller AlphaBio Control übernehme man exklusive Vermarktungsrechte an einem Bioinsektizid, das beim Raps- und Getreideanbau verwendet werden könne und das erste seiner Art sei, teilte Bayer in Leverkusen mit. Die Markteinführung sei für 2028 geplant.


Finanzielle Angaben machte Bayer nicht. Der Konzern arbeitet bereits seit einigen Jahren mit AlphaBio Control zusammen und vertreibt schon das Bioinsektizid Flipper der Briten, das im Obst- und Gemüsebau eingesetzt werden kann. Grundsätzlich gebe es am Markt mit biologischen Pflanzenschutzmitteln ein hohes Wachstumspotenzial, sagte Crop-Science-Manager Glaubitz. Bayer strebe bis 2035 einen Umsatz von 1,5 Milliarden Euro mit sogenannten Biologika an.

Samstag, 30. März 2024

Protest gegen geplante Glyphosat-Freigabe


Laut eines Referentenentwurfs plant das Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL), das Anwendungsverbot für das Herbizid Glyphosat aus der Pflanzenschutzanwendungsverordnung (PflSchAnwV) zu streichen.

Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) und die Aurelia Stiftung kritisierten die Ankündigung scharf und werfen Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir (Bündnis 90/Die Grünen) vor, ohne Not das aktuell bestehende Anwendungsverbot streichen zu wollen. In einer fachlich-juristischen Stellungnahme zeigten DUH und die Aurelia Stiftung drei rechtliche Umsetzungsmöglichkeiten auf, wie ein nationales Glyphosatverbot auch nach der Entscheidung der EU-Kommission aufrechterhalten werden kann. Das Breitbandherbizid Glyphosat hat drastische Auswirkungen auf die Biodiversität und gefährdet Wild- und Honigbienen. Auch schwerwiegende gesundheitliche Risiken für Menschen können nicht ausgeschlossen werden.

Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der DUH: "Die Aufhebung des lange angekündigten und längst überfälligen Glyphosatverbots nehmen wir nicht hin. Immer wieder behaupten das Landwirtschaftsministerium und das zuständige Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit, sie müssten die Zulassung für hochgiftige Pestizide verlängern, weil die EU die Genehmigung verlängert hätte. Das ist falsch. Deutschland kann das Ackergift Glyphosat rechtmäßig national per Verordnung verbieten. Die geplante Freigabe von Glyphosat ist hingegen ein erneuter Bruch mit dem Koalitionsvertrag. Landwirtschaftsminister Özdemir darf sich nicht länger wegducken, sondern muss sich endlich gegen die Agrochemie-Lobby durchsetzen, um Umwelt und Gesundheit zu schützen. Spätestens unsere Klagen werden das hochgiftige Glyphosat endgültig von unseren Äckern verbannen."


Erstens kann gemäß des Vertrags über die Arbeitsweise der EU an einer nationalen Verordnung festgehalten werden, wenn sie dem Umweltschutz dient. Zweitens kann das Landwirtschaftsministerium das Verbot damit begründen, dass es sich um eine Notfallmaßnahme handelt (Grundlage: Art. 71 VO (EG) 1107/2009). Drittens muss das zuständige Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit diesen November ohnehin die neuerliche Überprüfung der Zulassungen von Glyphosat-Produkten abgeschlossen haben. Es ist bereits jetzt ersichtlich, dass die Mittel unter anderem aufgrund der Auswirkungen auf die Umwelt die Zulassungsvoraussetzungen nicht erfüllen und ihre Zulassungen damit aufgehoben werden müssen. Die Erkenntnisse aus dem laufenden Verfahren zur DUH-Klage gegen das glyphosathaltige Produkt Roundup Powerflex bestätigen diese Einschätzung.

Matthias Wolfschmidt, Vorsitzender der Aurelia Stiftung: "Anders als es das Bundeslandwirtschaftsministerium in seinem Entwurf behauptet, kann Deutschland ein vollständiges nationales Anwendungsverbot von Glyphosat erlassen - zum Beispiel als Notfallmaßnahme zum Schutz der Gesundheit von Menschen, Tieren oder Umwelt. Denn die Anwendung des Totalherbizids Glyphosat ist erwiesenermaßen mit drastischen Auswirkungen auf die Biodiversität und insbesondere auch Wild- und Honigbienen verbunden. Zudem konnten gesundheitliche Risiken bislang nicht ausgeschlossen werden."

Die Aurelia Stiftung hatte im Januar schon ein juristisches Verfahren gegen die EU-Kommission eingeleitet, dem sich die DUH anschloss, da die Erneuerungsentscheidung für Glyphosat ihrer Ansicht nach auf unzulässigen Daten- und Bewertungslücken sowie fehlerhaften Bewertungen beruht.

Bilder: Bayer AG

Samstag, 23. März 2024

Broschüre für eine bienenfreundlichere Landwirtschaft

Das Julius Kühn-Institut hat in Zusammenarbeit mit mehreren Forschenden, u.a. der Universität Graz, eine Broschüre für eine bestäuberfreundlichere Landwirtschaft herausgegeben.


Sie bildet einfache Maßnahmen ab, deren Effektivität aber wissenschaftlich belegt sind. So geht es beispielsweise um die Nutzung von Randstreifen an Straßen oder Obstplantagen oder auch um die Sinnhaftigkeit von Blühstreifen, die in manchen Äckern besser mitten durch führen als am Rand liegen sollten.

Umweltschützern und Imkern gefallen die Maßnahmen selbstverständlich schon auf den ersten Blick. Was die Broschüre aber auch für Landwirte interessant macht, ist die Tatsache, dass keiner der Vorschläge zu einer wirtschaftlichen Einbuße führt. Bauern können damit wettbewerbsfähig bleiben, oft sogar Erträge steigern und zudem Kosten oder Arbeitszeit einsparen.

Die Borschüre ist auf der Openagrar-Homepage herunterzuladen.

Samstag, 9. Dezember 2023

EU-Gesetz zur Wiederherstellung der Natur - oder doch nicht?

Der Umweltausschuss des Europaparlaments hat das sogenannte Gesetz zur Wiederherstellung der Natur beschlossen. Einige Parlamentarier und Vertreter der EU-Staaten hatten den angenommenen Kompromissvorschlag ausgehandelt. Bis zur Abstimmung war unklar gewesen, ob die konservative Europäische Volkspartei (EVP) - die größte Fraktion im Parlament - das Gesetz mittragen würde, da verschiedene Landwirtschaftsverbände auch die stark abgeschwächte Version des Gesetzes kritisiert hatten. Jetzt müssen die EU-Staaten und das Plenum des EU-Parlaments das Gesetz noch ratifizieren. Beides gilt jedoch als wahrscheinlich.

Das Gesetz soll dafür sorgen, dass in der EU künftig mehr Wälder aufgeforstet, Moore wiedervernässt und Flüsse in ihren natürlichen Zustand versetzt werden. Hintergrund des Vorhabens ist, dass nach EU-Erhebungen rund 80 Prozent der Lebensräume in Europpa in einem schlechten Zustand sind. Zudem seien zehn Prozent der Bienen- und Schmetterlingsarten vom Aussterben bedroht und 70 Prozent der Böden in einem ungesunden Zustand. Die EU-Staaten sollen bis 2030 auf mindestens 20 Prozent der Land- und Meeresflächen Maßnahmen durchführen, um wieder einen besseren oder gleich guten Zustand herzustellen. Bis 2050 müssen alle jetzt bedrohten Ökosysteme wiederhergestellt sein.

Der Naturschutzbund Nabu kritisierte "schmerzhafte Abstriche" in dem Gesetz. Es seien "erhebliche Schlupflöcher" hinzugefügt worden, die die insgesamt wiederherzustellende Fläche wieder verringern könnten. Zudem werde den EU-Staaten eine "Notbremse" gewährt, die schon bei steigenden Lebensmittelpreisen gezogen werden könne. Die Umweltorganisation WWF beklagte den "sehr stark verwässerten" Text. Auch europäische Meeresschutzverbände wie Seas At Risk und Oceana warnten vor zu vielen Ausnahmen.

Bundesumweltministerin Steffi Lemke (Grüne) erkannte dennoch ein "hoffnungsvolles Zeichen" in dem Gesetz zur Wiederherstellung der Natur. Die Vorgabe sei weltweit die "erste dieser Art", betonte die amtierende spanische Umweltministerin Teresa Ribera Rodríguez, die den Kompromiss mit ausgehandelt hatte. Wenn Moore und Flussauen wieder bewässert seien, würden die Dürrefolgen europaweit abgemildert. Bedrohte Arten - unter ihnen viele Insekten - würden stärker als bisher geschützt, da über 80 Prozent ihrer Habitate in schlechtem Zustand seien.

Die Europäische Volkspartei (EVP) um CDU und CSU wehrte sich gegen eine "Umweltpolitik mit der Brechstange" und hatte den Deutschen Bauernverband (DBV) auf ihrer Seite. Beide warnten vor gravierenden Risiken für die Ernährungssicherheit, wenn Landwirte künftig etwa auf Pestizide verzichten müssten. Der Bauernverband lehnte jegliche neue Auflagen für die Agrarwirtschaft - und daher auch das Gesetz - ab. Verbandspräsident Joachim Rukwied kritisierte das Gesetz als "Landwirtschafts-Verdrängungsgesetz. Die Einigung stelle einen "Rückschritt für die Kooperation zwischen Landwirtschaft und Naturschutz" dar.


Die Naturschutzpläne sind zentraler Teil des Klimaschutzpakets "Green Deal", mit dem die EU bis 2050 klimaneutral werden will. Näheres hier.

Dienstag, 17. Oktober 2023

Glyphosat-Entscheidung auf Mitte November vertagt

Die EU-Kommission hat die Entscheidung über den weiteren Umgang mit dem Pflanzenschutz- bzw. Pflanzenvernichtungsmittel Glyphosat vorerst auf Mitte November vertagt. Ein Expertengremium der Mitgliedsstaaten habe sich nicht darauf einigen können, den Einsatz des Mittels weitere zehn Jahre zu erlauben, hieß es zur Begründung.

EU-Kommission unter Vorsitz der deutschen CDU-Politikerin Ursula von der Leyen

Auch die Bundesregierung hatte sich nicht auf eine Position einigen können. Während Landwirtschaftsminister Cem Özdemir/Grüne erklärte, Glyphosat schade unzweifelhaft der Artenvielfalt, setzte sich der Koalitionspartner FDP für eine neuerliche Zulassung des Pflanzengifts ein. - Im Koalitionsvertrag hatten sich alle drei Regierungsparteien der Ampel noch für ein Ende von Glyphosat stark gemacht. Die FDP breche "erneut bewusst den Koalitionsvertrag", kritisierte deshalb die Grünen-Europaabgeordnete Jutta Paulus. Die Liberalen hielten dagegen, dass nur mit Glyphosat "die Ernährungssicherheit in schwierigen Zeiten" gesichert werden könne.

Frankreich forderte einen geänderten Abstimmungstext. Demnach solle Glyphosat verboten werden, sobald es Alternativen gibt. Belgien und die Niederlande kündigten an, sich zu enthalten. Österreich und Luxemburg positionierten sich gegen die weitere Verwendung des Pflanzengifts. Scheitert die Abstimmung auch im November, kann die EU-Kommission im Alleingang entscheiden. Nur wenn die 27 Mitgliedsstaaten mit qualifizierter Mehrheit gegen die Pläne der Kommission stimmen, wäre die Neuzulassung zunächst vom Tisch.


Umweltverbände forderten neben dem weltweiten Aus für Glyphosat dringend "einen Komplettausstieg aus der Pestizid-Landwirtschaft" in der EU. Die Deutsche Umwelthilfe/DUH und die Verbraucherorganisation foodwatch führen vor dem Verwaltungsgericht Braunschweig unter anderem eine Klage gegen die deutsche Zulassung des glyphosathaltigen Pestizids Roundup Powerflex. foodwatch und der Bund Naturschutz warfen der Bundesregierung vor, ihr im Koalitionsvertrag verankertes Versprechen gebrochen zu haben, Glyphosat bis Ende 2023 vom Markt zu nehmen.

Glyphosat-Hersteller Bayer zeigte sich zuversichtlich, dass die EU-Kommission für die nächste Abstimmungsrunde eine Mehrheit für den weiteren Einsatz der Chemikalie zusammenkriege. Der Chemiekonzern sei jedenfalls "weiter von der Sicherheit des Mittels überzeugt".

Samstag, 14. Oktober 2023

Wissenschaftler halten verlängerte Glyphosat-Zulassung für "unangemessen"

Die vorgeschlagene weitere Zulassung des Unkrautvernichters Glyphosat in der EU ist von einer Reihe von Wissenschaftlern teils heftig kritisiert worden. Eine Zulassung für weitere zehn Jahre wäre "wissenschaftlich unbegründet und vollkommen unangemessen", erklärte Rita Triebskorn, Arbeitsgruppenleiterin am Institut für Evolution und Ökologie der Universität Tübingen. Der EU-Vorschlag sei inakzeptabel.

Johann Zaller von der Universität für Bodenkultur Wien (BOKU) sieht das Papier ebenfalls sehr kritisch: "Im Grunde genommen ist der Vorschlag eine Verhöhnung der ökologischen Wissenschaften." Der Vorschlag der EU-Kommission offenbare ein systematisches Leugnen des dramatischen Rückgangs der Biodiversität und der wissenschaftlichen Erkenntnisse, dass Glyphosat dazu beiträgt: "Auswirkungen auf Bodenorganismen und Bodengesundheit werden im Vorschlag nicht einmal erwähnt, obwohl evident ist, dass die Böden in ganz Europa mit Glyphosat kontaminiert sind."


Christoph Schäfers vom Fraunhofer-Institut für Molekularbiologie und Angewandte Ökologie, kommt zu einer anderen Einschätzung. "Ich halte den Vorschlag für angemessen", teilte er mit. Durch die Beschränkung auf zehn statt der üblichen 15 Jahre werde deutlich gemacht, dass es sich um eine besonders zu beobachtende Substanz handele. "Bei der Bewertung des Restrisikos sollte berücksichtigt werden, dass es bis heute keine Substanz gibt, die bei vergleichbarer Wirkung weniger unerwünschte Nebenwirkungen hat." Das wesentliche Problem von Glyphosat sei sein Einsatz in extrem großem Umfang. Wenn dieser im Zuge der neuen Regulation eingeschränkt werde, sei bereits viel erreicht - auch wenn eine Produktion gänzlich ohne Herbizide letztlich besser sei.

"Glyphosat ist zwar von den Risiken her gesehen ein Leichtgewicht, aber es ist ein großer Treiber bei den ausgebrachten Mengen", gab Horst-Henning Steinmann vom Zentrum für Biodiversität und nachhaltige Landnutzung der Universität Göttingen zu bedenken. Da die Nutzung von Glyphosat schon in den vergangenen Jahren mit zahlreichen Einschränkungen belegt gewesen sei, sei denkbar, dass sich die Anwendungsmengen mit der vorgestellten Regelung nur wenig gegenüber der Vergangenheit verändern würden. "Vielleicht sollten wir darüber nachdenken, ob ein System einer Mengendeckelung machbar ist", erwog Steinmann. Damit könne erreicht werden, dass Glyphosat nur dort angewendet werde, "wo es den größten Nutzen hat und wo es keine praktikable Alternative gibt".


Was ist Glyphosat?


Glyphosat ist ein Totalherbizid, das heißt es wirkt auf alle grünen Pflanzen. Der Wirkstoff blockiert ein Enzym, das Pflanzen zur Herstellung lebenswichtiger Aminosäuren brauchen, das aber auch in Pilzen und Mikroorganismen vorkommt. Wo Glyphosat ausgebracht wird, wächst kein Gras mehr, auch kein Kraut, Strauch oder Moos. Ackerflächen können so vor oder kurz nach der Aussaat und nochmals nach der Ernte unkrautfrei gemacht werden. Mit gentechnisch hergestellten Nutzpflanzen, deren Wachstum nicht durch Glyphosat beeinträchtig wird, lässt sich das Mittel zudem auch auf bereits bepflanzten Feldern verwenden.

Das Geschäft mit der Chemie


Der weltweite Verkauf glyphosathaltiger Produkte ist ein Milliardenmarkt, die ausgebrachten Mengen sind enorm. Der Wirkstoff war vom US-Konzern Monsanto entwickelt und 1974 erstmals zugelassen worden. Im Jahr 2000 lief das Patent aus, seither werden glyphosathaltige Produkte preisgünstig auch von zahlreichen anderen Herstellern angeboten. 2018 kaufte der Agrarchemiekonzern Bayer den US-Konzern auf - inmitten von zahlreichen Prozessen um den Chemiecocktail. Der Monsanto-Mutterkonzern in Leverkusen begrüßte den Entwurf der EU-Kommission deshalb erwartungsgemäß.

Schädliche Studie nie eingereicht


Einer im Juni vorgestellten Analyse zufolge hatten Konzerne bei der Zulassung von Pestiziden europäischen Behörden Untersuchungsergebnisse vorenthalten. Dabei geht es um Studien dazu, ob Wirkstoffe das sich entwickelnde Nervensystem schädigen können (DNT; Developmental Neurotoxicity), wie die Forschenden der Universität Stockholm im Fachblatt "Environmental Health" schrieben. So sei eine Studie von 2001 zu neurotoxischen Effekten des Wirkstoffs Glyphosat-Trimesium nie bei den EU-Zulassungsbehörden eingereicht worden. Bei einem Teil der betroffenen Analysen hätten die enthaltenen Ergebnisse demnach Einfluss auf den Zulassungsprozess haben können. Warum die Untersuchungen nicht eingereicht wurden, sei unklar.

Dienstag, 10. Oktober 2023

EU will Glyphosat-Zulassung um zehn Jahre verlängern

In der EU ist der Abstimmungsprozess über den weiteren Umgang mit Glyphosat angelaufen. Auf Vorschlag der Kommission soll das umstrittene Unkrautvernichtungsmittel für weitere zehn Jahre zugelassen werden. Sie verwies auf die Einschätzung der Lebensmittelbehörde Efsa, die grundsätzlich keine Voraussetzungen für ein Verbot erkannte, nur "potenzielle Risiken", weil in vielen Bereichen noch wissenschaftliche Daten fehlten.


Der deutsche Vertreter im Ständigen Ausschuss in Brüssel machte sich gegen die verlängerte Zulassung stark. Seine Position sei mit Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir (Grüne) abgestimmt, erklärte er auf Anfrage. Özdemir ergänzte: "So lange nicht ausgeschlossen werden kann, dass Glyphosat der Gesundheit schadet, sollte die Genehmigung in der EU auslaufen." Der Koalitionspartner in der Ampelregierung, die FDP, plädiert dagegen Glyphosat unter Bedingungen weitere zehn Jahre zu nutzen. So sollten Landwirte, die das Mittel einsetzen, künftig etwa einen Pufferstreifen auf ihren Feldern einhalten. Außerdem solle Glyphosat für die Sikkation, also das gezielte Austrocknen der Pflanzen vor der Ernte, verboten werden.

Mitte Oktober wollen die EU-Staaten abstimmen. Um den Kommissionsentwurf abzulehnen, bräuchte es eine sogenannte qualifizierte Mehrheit von mindestens 15 Mitgliedsstaaten, die für mindestens 65 Prozent der EU-Bevölkerung stehen. Der endgültige Beschluss muss bis 15. Dezember fallen, wenn die bisherige Zulassung für Glyphosat in der EU ausläuft.

Samstag, 6. Mai 2023

Zehn Jahre EU-Debatte um Neonikotinoide

Zehn Jahre nach dem EU-weiten Teilverbot von drei bienenschädlichen Insektiziden haben Experten mehr Anstrengungen für eine umweltfreundlichere Landwirtschaft angemahnt. "Es gibt eine Liste von dringlichen Wünschen", sagte der Berliner Neurobiologe und Bienenforscher Randolf Menzel. Grundsätzlich sollte jedes Insektizid nur bei einem akuten Schädlingsbefall eingesetzt werden - und nicht vorbeugend etwa mit dem Beizen der Samen, forderte der emeritierte Professor der Freien Universität Berlin.


Viele synthetische Pestizide vernichten auf dem Acker nicht nur unerwünschte Insekten oder Krankheitserreger, sondern nützliche oder zumindest unschädliche Organismen gleich mit. Neonikotinoide sind synthetisch hergestellte Insektizide, die dem Umweltbundesamt (Uba) zufolge die Weiterleitung von Nervenreizen stören. Sie wurden demnach verbreitet unter anderem als Beizmittel für Saatgut eingesetzt, um dieses vor dem Befall mit Schadinsekten zu schützen, können aber auch als Granulat in Böden ausgestreut werden.


Die EU-Staaten hatten am 29. April 2013 den Weg frei gemacht für ein teilweises Verbot der Neonikotinoide Clothianidin, Imidacloprid und Thiamethoxam. Die Auflagen wurden 2018 nochmals verschärft. Seitdem dürfen diese Insektizide - wenn überhaupt - nur in Gewächshäusern, aber nicht mehr auf Äckern angewendet werden. Studien zufolge schädigen diese Neonikotinoide Wild- und Honigbienen erheblich.

Wenn wirklich mal ein Schaden auftritt, dann dürfe der Einsatz solcher Mittel nur nach strenger Kontrolle erlaubt werden, forderte Menzel. Neonikotinoide können Analysen zufolge etwa die Lern- und Orientierungsfähigkeit der Bienen beeinträchtigen und die für die Bestäubung wichtigen Tiere sogar lähmen und töten. Die Moleküle werden auch von Blüten und Pollen aufgenommen und verbreiten sich so in der Umwelt.


Der Generalsekretär des Deutschen Bauernverbandes, Bernhard Krüsken, erklärte, das Verbot der drei Wirkstoffe habe den Infektions- und Befallsdruck von Schadinsekten deutlich anwachsen lassen. Dies betreffe beispielsweise Zuckerrüben und Raps: "Hier kommt es zu erheblichen Ertragseinbußen auf den befallenen Feldern." Zu den einst damit bekämpfen Schädlingen gehören etwa Maiswurzelbohrer und Rapsglanzkäfer. Die immer milderen Winter verbesserten zusätzlich die Bedingungen für Insekten, die ein schädliches Virus übertrügen, erläuterte Krüsken. "Jeder Wirkstoff, der nicht mehr zur Verfügung steht, hinterlässt eine Lücke und muss ersetzt werden. Durch die immer umfangreicheren Zulassungsverfahren werden die Lücken größer", fasste er die sich tendenziell verschärfende Problematik zusammen.


Wie der Neurobiologe Menzel erläuterte, werden in Deutschland nach wie vor neue Neonikotinoide entwickelt oder sind bereits auf den Markt gebracht. Diese wirkten zwar erst in höheren Dosen als ihre Vorgänger tödlich. Allerdings könnten sie auch bei niedrigeren Dosen sehr schädigend wirken - etwa auf die Brutentwicklung, die Navigation oder das Lernvermögen - also "die wichtigsten Eigenschaften für bestäubende Insekten". Nach Menzels Einschätzung zählen aktuell etwa die Hälfte der eingesetzten Insektizide zu den Neonikotinoiden. Diese Mittel sollten wegen ihrer Eigenschaft, sich in der Umwelt auszubreiten und sie extrem zu schädigen, möglichst komplett verboten werden, forderte der Neurobiologe.

Grundsätzlich seien viele Chemikalien für den Pflanzenschutz in der Landwirtschaft wie Insektizide oder Unkrautbekämpfungsmittel zu günstig, mahnte der Experte. Bei Monokulturen sei es für die Höfe oft wirtschaftlicher, mit der Spritzkanone über das Feld zu fahren - statt traditionell den Acker zum Schutz vor Schädlingsbefall umzugraben oder einen Fruchtwechsel einzuhalten. Im Kampf gegen den Einsatz von Insektiziden in der Landwirtschaft sieht Menzel die größte Entscheidungsgewalt bei den Verbrauchern: "Wir müssen in einem größeren Ausmaß bereit sein, für Lebensmittel mehr Geld einzusetzen." Auf Landwirten rumzuhacken löse nicht das Problem: "Die Verbraucher müssen den Bauern das teurere Bio-Produkt auch abnehmen."

Dienstag, 2. Mai 2023

Aktion zu Offenlegung von Spritzdaten


Das Umweltinstitut München hat eine Briefkampagne an die Bundesregierung gestartet, um die Offenlegung von Spritzdaten zu erreichen. Es bemängelt, dass Bauern seit langem Buch über ihre Pestizideinsätze führen müssen, die Daten aber nur stichprobenartig von den Behörden überprüft und schon gar nicht erfasst, zusammengeführt und ausgewertet werden.

Im Sinne der Transparenz sollten Bürgerinnen und Bürger aber mit wenigen Klicks im Internet auf die Lage auf den Wiesen und Äckern in ihrer Nachbarschaft zugreifen können, fordern die Umweltschützer. Mehr Informationen und der Link zum Mitunterzeichnen sind hier zu finden.

Samstag, 29. April 2023

Bürger machen EU-weit Druck bei Insektenschutz


Auf Drängen von Bürgerinnen und Bürgern macht die EU-Kommission Druck für mehr Tempo beim Schutz von Bienen. Vor dem Hintergrund einer EU-weiten Bürgerinitiative forderte die EU-Behörde das Europäische Parlament und die EU-Länder auf, schon vorliegende Gesetzesvorschläge, "die zum Schutz und zur Erholung der Bestäuberpopulationen in Europa beitragen (...) rasch und ohne Abstriche anzunehmen", teilte die Kommission in Brüssel mit.


Die Organisatoren der Bürgerinitiative hatten über eine Million Unterschriften gesammelt. Das ist die Schwelle, die erreicht werden muss, damit sich die EU-Kommission mit einer solchen Initiative beschäftigen muss. Die Kommission erkenne die Bedeutung der Initiative an, hieß es in der Mitteilung: "Insbesondere da die ineinandergreifenden Krisen Klimawandel, Umweltverschmutzung und Verlust an biologischer Vielfalt wachsende Herausforderungen für die Landwirtschaft und die Ernährungssicherheit in Europa darstellen." In der EU gehe der Bestand jeder dritten Bienen-, Schmetterlings- und Schwebfliegenart zurück. Gleichzeitig seien 80 Prozent der Nutz- und Wildpflanzenarten auf Bestäuber angewiesen. 

"Der Hälfte der landwirtschaftlichen Flächen in der EU droht bereits ein Bestäubungsdefizit."                                                  Zitat EU-Kommission


Das Anliegen der Initiative ist es, den Einsatz von synthetischen Pestiziden schrittweise zu beenden, Produktionsmethoden in der Landwirtschaft umweltfreundlicher zu gestalten und die EU-Agrarpolitik weniger auf industrielle und konventionelle Landwirtschaft auszurichten. Die EU-Kommission verwies auf vorliegende Gesetzesvorschläge etwa zur nachhaltigen Verwendung von Pestiziden und zur Wiederherstellung der Natur. EU-Länder und das Parlament müssen die Vorschläge noch verhandeln, bevor sie in Kraft treten können. Neue Vorschläge kündigte die Kommission nicht an.


Neben der Mindestanzahl von Unterschriften in einem bestimmten Zeitraum ist für eine erfolgreiche Europäische Bürgerinitiative eine bestimmte Anzahl in mindestens sieben EU-Ländern notwendig. Rund die Hälfte der Unterschriften wurden den Angaben nach in Deutschland gesammelt.

Samstag, 4. März 2023

Hohe Folgekosten durch konventionelle Landwirtschaft

Zur Kompensation von negativen Folgen durch die konventionelle Landwirtschaft entstehen laut einer Studie allein in Bayern jährliche Kosten von mehreren Hundert Millionen Euro. 


Für die Untersuchung hatte die TU München im Auftrag des Bund Naturschutz/BUND die Umwelt- und Klimawirkungen von 80 ökologischen und konventionellen landwirtschaftlichen Betrieben über einen Zehnjahreszeitraum untersucht. Demnach spart die ökologische Bewirtschaftung umgerechnet auf die Umweltfolgekosten wie Treibhausgasemissionen, Stickstoffbelastung und Pestizideinsatz jährlich zwischen 750 und 800 Euro pro Hektar ein, wie der BUND in München mitteilte.

Beim derzeitigen Anteil von 13 Prozent Ökolandbaufläche in Bayern wären das Kosteneinsparungen von etwa 300 Millionen Euro, hieß es weiter. Bei einem Ökoanteil von 30 Prozent, der in Bayern laut einem Volksbegehren bis 2030 umgesetzt sein soll, wären es bereits 750 Millionen Euro Einsparung pro Jahr. "Die Studie macht klar, dass sich jeder Euro, den wir für die möglichst schnelle Erreichung des 30-Prozent-Ziels einsetzen, am Ende auszahlt", sagte BUND-Landeschef Richard Mergner.


Die Umweltorganisation forderte deshalb eine schnellere Umstellung auf biologischen Landbau. "Mit dem Anteil von 13 Prozent Ökolandbauanteil der Betriebe hinkt Bayern weit hinter Baden-Württemberg oder Mecklenburg-Vorpommern hinterher, wo fast der doppelte Prozentanteil der landwirtschaftlichen Betriebe auf Ökolandwirtschaft umgestellt ist", beklagte Mergner. Zudem brauche es einen verbindlichen Rahmen, damit auf allen Ebenen in Bayern, staatlich wie kommunal, mindestens die Hälfte der Lebensmittel aus ökologischer Landwirtschaft komme. Konkret schlug er vor, dass 50 Prozent aller Lebensmittel, die in öffentlichen Kantinen aufgetischt werden, aus biologischem Anbau stammen sollten.


Für die bundesweit angelegte Studie waren Betriebspaare aus vier Regionen in ganz Deutschland untersucht worden, davon 20 Betriebe aus Südbayern. "Ökologisch bewirtschaftete Flächen verursachen 50 Prozent weniger Treibhausgasemissionen. Die Erträge im ökologischen Pflanzenanbau sind zwar niedriger als im konventionellen Pflanzenbau. Die Studie zeigt aber auch, dass Biolebensmittel hinsichtlich des Energieeinsatzes und der Treibhausgasemissionen im Vergleich zu konventionell erzeugten Produkten um etwa 20 Prozent günstiger abschneiden", erklärte Studienleiter Kurt-Jürgen Hülsbergen.

Die Studie habe außerdem dargelegt, dass weitere Ertragssteigerungen im Ökolandbau erzielt werden können, wenn verbesserte Anbauverfahren zum Einsatz kommen: "Um die Ertragspotenziale zu nutzen, sind stärkere Investitionen in die Forschung erforderlich."


Für Thomas Lang, Vize-Vorsitzender der Landesvereinigung für ökologischen Landbau in Bayern, belegte die Studie eindeutig, dass der Umbau der Landwirtschaft hin zum ökologischen Landbau auch eine ökonomische Notwendigkeit sei: "Die durch die intensive Landwirtschaft verursachten Umweltschäden betragen allein in Deutschland jedes Jahr 90 Milliarden Euro - diese Kosten sind in den Produkten nicht eingepreist. Der Ökolandbau kann diese Kosten erheblich abdämpfen und fördert Artenvielfalt, fruchtbare Böden, sauberes Wasser und Klimaschutz."

Samstag, 18. Februar 2023

WWF mit Fortschritten unzufrieden

Vier Jahre nach dem bayerischen Volksbegehren "Rettet die Bienen" hat der WWF Deutschland eine ernüchternde Bilanz gezogen. Zwar seien die Themen Insektensterben und fortschreitender Verlust von Biodiversität ins Zentrum der politischen Debatte gerückt, teilte die Umweltschutzorganisation in Berlin mit. Die bisherigen Gesetzesänderungen und Verordnungen seien aber lückenhaft und kaum wirksam geblieben.


Neuere Studien verfestigten den Eindruck eines ungebremsten Rückgangs der meisten Insektenpopulationen, sagte der WWF-Projektleiter Insektenschutz, Peter Weishuhn. Gründe dafür seien der Verlust der natürlichen Lebensräume, die intensive Landwirtschaft, der Einsatz von chemisch-synthetischen Pestiziden, die Klimakrise und die Lichtverschmutzung. Solche Ursachen des Insektensterbens müssten verringert werden. Neben einem Glyphosat-Verbot und einer nachhaltigen Verwendung von Pestiziden sei ein "Schulterschluss mit der Landwirtschaft", als dem größtem Flächennutzer in Deutschland, wichtig. 


2017 hatte der Entomologische Verein Krefeld in einer Studie nachgewiesen, dass die Biomasse flugaktiver Insekten in Naturschutzgebieten innerhalb von 27 Jahren um über 75 Prozent abgenommen hat. Das bayerische Volksbegehren "Artenvielfalt und Naturschönheit", das als "Rettet die Bienen"-Volksbegehren in aller Munde war, hatten 2019 mehr als 1,7 Millionen stimmberechtigte bayerische Bürgerinnen und Bürger unterzeichnet.

Dienstag, 3. Januar 2023

Bayerisches Projekt erhält EU-Bienenpreis


Die von der bayerischen Landesanstalt für Wein- und Gartenbau entwickelte Blühmischung für Biogasanlagen, der "Veitshöchheimer Hanfmix", ist in Brüssel mit dem European Bee Award, dem Bienenpreis des Europäischen Parlaments, ausgezeichnet worden.


Die Mischung aus 30 ein- und mehrjährigen Pflanzenarten blüht abwechselnd den ganzen Sommer über und liefert über Biogasanlagen erneuer- und speicherbare Energie aus Wildpflanzen. Mittlerweile wird die Mischung in vielen bayerischen Ackerbauregionen angebaut und trägt zur Artenvielfalt bei. Die Förderung über das Bayerische Kulturlandschaftsprogramm sorgt dafür, dass die Mischung auch betriebswirtschaftlich attraktiv ist. Nach Aussage des Landwirtschaftsministeriums in München liegen die Vorteile für die Natur und die Betriebe auf der Hand: Die Agro-Biodiversität werde mit der Mischung erheblich gestärkt, sie biete den Insekten Nahrung, schütze vor Erosion und verschaffe auch im Winter dem Niederwild Deckung und Nahrung.


Zwar ist die Ausbeute an Methan in den Biogasanlagen im Vergleich zum Mais geringer, doch benötigt der Mix außer Düngung und Ernte keine weiteren Arbeitseinsätze der Landwirte und liefert auch in trockenen Jahren stabile Erträge. Im betriebswirtschaftlichen Ergebnis kommt er daher an eine Maisfruchtfolge heran, in Zeiten hoher Spritpreise dürfte der Mix den Maisanbau wegen des geringeren Maschineneinsatzes sogar schlagen. Zudem trägt die Blühmischung zur Reduzierung der Nitratwerte im Boden bei, wodurch sie sich besonders für die Sanierung von nitratbelasteten Böden und den Anbau in Wasserschutzgebieten empfiehlt.

Samstag, 13. August 2022

Kulturlandschaftsprogramm in Bayern

Die Neuauflage des Kulturlandschaftsprogramms für die Landwirtschaft hat Bayerns Vogelschützer mehr als den Bauernverband erfreut. Agrarministerin Michaela Kaniber/CSU stellte in München die ab 2023 geltenden Regularien für das "Kulap" vor - Zuschüsse, mit denen EU, Bund und Land den Bauern Ausgleich für die Pflege der Kulturlandschaft zahlen. In diesem Jahr stehen dafür 337,5 Millionen Euro zur Verfügung. Wieviel es im kommenden Jahr sein wird, steht noch nicht fest.


Gefördert wird unter anderem die extensive Nutzung von Wiesen und Weiden unter weitgehendem Verzicht auf Pflanzenschutzmittel. Erhöht wurde die Weideprämie. "Das soll ein zusätzlicher Anreiz sein, dass wir Rinder auf die Weide bekommen", erklärte Kaniber bei der Vorstellung des Programms. Hinzugekommen seien zudem unter anderem Zuschüsse für insektenschonendes Mähen und die Ansiedlung von Feldvögeln. Laut Ministerium nimmt etwa die Hälfte der bayerischen Bauern an dem Programm teil.


Der Landesbund für Vogelschutz/LBV zeigte sich mit der Neuauflage zufrieden. "Das Kulap wird grüner", wertete LBV-Präsident Norbert Schäffer. Der Bauernverband/BBV äußerte sich dagegen weniger positiv, 
da an anderer Stelle einige bisher gezahlte Zuschüsse entfallen. Es bestehe das Risiko, dass einzelne Betriebe deutlich schlechter dastünden, sagte BBV-Präsident Walter Heidl.

Die Landesvereinigung für den ökologischen Landbau bescheinigte der Staatsregierung einen erfolgreichen Einsatz für die Belange der Biobauern. "Da ist Bayern seiner Aufgabe wirklich nachgekommen", sagte der Landesvorsitzende Hubert Heigl. Zufrieden mit den insekten- und vogelfreundlichen Maßnahmen sind auch die Initiatoren des Bienen-Volksbegehrens, die im Jahr 2019 einen Schwenk in der bayerischen Agrarpolitik erreicht hatten. "Der Ökolandbau muss jetzt auf allen Ebenen vorangebracht werden", forderte Cheforganisatorin Agnes Becker.

Samstag, 25. Juni 2022

Urteil: Imker erhält Schadensersatz für verunreinigten Honig

Nach einem fast einjährigen Prozess hat das Landgericht in Frankfurt an der Oder einem Imker diese Woche Schadensersatz für seinen mit Glyphosat verunreinigten Honig zugesprochen. Eine Zivilkammer des Gerichts gab der Klage des Mannes statt, wie ein Gerichtssprecher sagte. Das beklagte landwirtschaftliche Unternehmen muss dem Brandenburger Imker Sebastian Seusing nun 14.544 Euro zahlen.


Dieser sei mit seiner Klage "voll umfänglich durchgedrungen", betonte der Gerichtssprecher. Die Zivilkammer sah demnach in der Kontamination des Honigs mit Glyphosat eine Eigentumsverletzung. Das von niederländischen Investoren geführte Agrarunternehmen, das das Pflanzenschutzmittel auf der Fläche neben den Bienenkästen im Landkreis Barnim versprüht hatte, beging nach der Einschätzung des Gerichts eine "rechtswidrige fahrlässige Pflichtverletzung". Dem Sprecher zufolge betonte die Vorsitzende Richterin, dass die Bienenkästen Seusings weitgehend sichtbar aufgestellt waren. Landwirte müssten in solchen Fällen notfalls auch Mehraufwand betreiben und dafür haften, um einen Totalschaden für die Imker zu verhindern. Das Urteil sei jedoch keine Entscheidung darüber, ob ein konventionelles Unternehmen immer mit Bienenflug rechnen müsse. Zudem können noch Rechtsmittel gegen den Schiedsspruch eingelegt werden.

"Für alle Imker ist das eine neue Situation, sie können sich jetzt auf dieses Urteil berufen, und viele Imker werden sich trauen, ihren Honig überprüfen zu lassen oder gegen den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln zu klagen", gab sich Kläger Seusing zuversichtlich, dass das Urteil de facto doch zu einem Grundsatzurteil werden könnte.


Seusing hatte im Frühjahr 2019 Bienenkästen neben einer von dem Agrarunternehmen bewirtschafteten Fläche aufgestellt, ohne dieses darüber zu informieren. Ende April 2019 behandelte das Unternehmen den dort reichhaltig blühenden Löwenzahn mit glyphosathaltigen Pflanzenschutzmitteln, um das Feld für den Maisanbau vorzubereiten. Den glyphosatbelasteten Nektar beziehungsweise die belasteten Pollen trugen die Bienen zwei weitere Tage in den Stock ein, ehe die Pflanzen abstarben. Der Imker musste sowohl das Wachs als auch vier Tonnen Honig vernichten - eine Maßnahme, die auch das Aus seiner Imkerei bedeutete. Der Kläger arbeitet nun für einen Biohof in Schleswig-Holstein.

Anschließende Laboranalysen des Honigs ergaben der Aurelia Stiftung zufolge, dass die zulässigen Rückstandshöchstmengen für Glyphosat bis zu 152-fach überschritten wurden. Seusing reichte deshalb - unterstützt von der Stiftung - eine Schadensersatzklage gegen das Unternehmen ein. Die Aurelia Stiftung setzt sich nach eigenen Angaben für den Schutz der Bienen und den Erhalt der Artenvielfalt ein. Sie erwartete, dass der Prozess und nun vor allem das Urteil Signalwirkung für Politik und Landwirtschaft haben.


"Wir hätten uns gewünscht, dass die Richterin in ihrer Begründung schreibt, dass Bienen zur Landwirtschaft dazugehören und der Landwirt immer damit rechnen muss, dass das, was er spritzt, Bienen erreicht", bedauerte Stiftungsvorsitzender Thomas Radetzki. Schließlich bewegten sich Imker angesichts der intensiven Landwirtschaft in Deutschland immer auf "dünnem Eis". 130.000 Freizeitimker gebe es hierzulande - sie alle müssten gewährleisten, dass der Honig laut Lebensmittelgesetz "verkehrsfähig" sei. Imker machten sich also strafbar, wenn sie ihr Produkt nicht auf mögliche Belastungen hin untersuchen ließen. Radetzki nannte dies den falschen Ansatz. Er forderte eine Agrarwende, mit der die Anwendung von Pestiziden in blühenden Pflanzenbeständen grundsätzlich verboten werde.

Samstag, 11. Juni 2022

Glyphosat gefährdet Bruterfolg von Hummeln

Dass Glyphosat Honigbienen stark zusetzen kann, belegen Studien. Während bei Apis mellifera die kognitiven Fähigkeiten oder das Immunsystem dadurch geschädigt werden, haben Biologinnen den Effekt des Herbizids auf Erdhummeln geprüft - und dabei festgestellt, dass das umstrittene Unkrautvernichtungsmittel den Bruterfolg von Hummeln gefährdet. Sie halten es für sehr wahrscheinlich, dass alle 20.000 Wildbienenarten von Glyphosat beeinträchtigt sind.

Foto: Ivar Leidus

Wie das Fachmagazin "Science" meldete, belegt eine Studie der Universität Konstanz, dass das Herbizid dazu führen kann, dass Erdhummeln die Temperatur im Nest schlechter aufrechterhalten, wenn das Nahrungsangebot knapp ist. Ohne ausreichende Wärme sei die Brut in Gefahr und damit das Überleben des gesamten Wildbienenvolks. 

Die Biologen um Anja Weidenmüller richteten im Labor 15 Kolonien von Dunklen Erdhummeln (Bombus terrestris) ein, eine der größten und häufigsten Hummelarten in Deutschland. Die Völker wurden jeweils durch ein Netz in zwei Hälften geteilt: Die Futterbox der einen Hälfte enthielt reines Zuckerwasser, während das Zuckerwasser der anderen Hälfte mit Glyphosat versetzt war. Die Forscher fanden zunächst heraus, dass die Aufnahme von Glyphosat nicht direkt tödlich auf die Insekten wirkte. 

Auf den zweiten Blick zeigte sich aber, dass diese Kolonien schlechter darin waren, die Wärmeregulierung im Nest aufrechtzuerhalten, wenn das Nahrungsangebot eingeschränkt war. Für eine optimale Entwicklung der Brut müssen die Temperaturen im Nest zwischen 28 und 35 Grad Celsius liegen.

"Hummelkolonien stehen unter einem sehr hohen Druck, in kurzer Zeit möglichst schnell zu wachsen", erklärte Weidenmüller. Könnten sie die notwendige Bruttemperatur nicht halten, entwickle sich die Brut langsamer oder gar nicht. Das schränke das Wachstum des Volks ein: "Erst wenn sie in der relativ kurzen Wachstumsphase eine bestimmte Koloniegröße erreichen, sind sie in der Lage, die geschlechtsreifen Individuen einer Kolonie, also Königinnen und Drohnen, hervorzubringen."


Die Insekten erzeugen die Wärme wie Honigbienen, indem sie ihre Flugmuskeln kontrahieren. Das kostet viel Energie, weshalb vor allem diese Zeit eng mit dem Nahrungsangebot verknüpft ist. Wurde dieses im Experiment eingeschränkt, sank die Fähigkeit der Hummeln zur Thermoregulation um 25 Prozent. "Sie können ihre Brut nicht mehr so lange warmhalten", fasste Weidenmüller zusammen. Für den Biologen Vincent Doublet von der Universität Ulm ist das ein bedeutsames Ergebnis, denn die Wärmeregulierung sei bislang von der Forschung vernachlässigt worden. "Die Studie zeigt, dass kleine Effekte auf individueller Ebene große Folgen für die gesamte Kolonie haben können", sagte Doublet, der nicht an der Arbeit beteiligt war.

Wie Glyphosat diesen Effekt erziele, sei noch unklar. Eine Studie mit Honigbienen habe gezeigt, dass das Herbizid deren Darmflora verändere und sie anfälliger für bestimmte Krankheitserreger mache. "Es liegt nahe, dass sich Glyphosat auch auf das Mikrobiom von Hummeln auswirkt und zum Beispiel dafür sorgt, dass sie Nährstoffe schlechter verwerten können und somit schwächer werden", spekulierte der Biologe Doublet. Da der Unkrautvernichter bei Honigbienen kognitive Fähigkeiten beeinträchtige, seien ähnliche Effekte auch bei Hummeln denkbar: "Sie könnten schlicht nicht merken, dass die Temperatur im Nest fällt." Letztlich könnten verschiedene Mechanismen auch zusammenspielen.

Die Studie zeigt für Doublet, dass Unkrautvernichtungsmittel nicht unbedingt direkt tödlich für Insekten sein müssten, um dramatische Konsequenzen zu entfalten. Bisher stütze sich die Zulassung solcher Mittel oft auf Versuche mit gut gefütterten Honigbienen, die unter besten Bedingungen lebten. Komplexe Wechselwirkungen unterschiedlicher Stressfaktoren wie Nahrungsangebot, Wetter und Krankheitserreger würden so nicht erfasst.


Hauptautorin Weidenmüller betonte: "Die Kombination aus Ressourcenknappheit in gerodeten Agrarlandschaften und Pestiziden kann ein massives Problem für die Fortpflanzung der Bienenvölker darstellen." Neue Pestizide müssten vor einer Zulassung genauer untersucht werden. Bislang werde nur geprüft, wie viele Tiere binnen 24 oder 48 Stunden nach der Fütterung oder dem Kontakt mit einer Substanz gestorben sind: "Subletale Effekte, also Wirkungen auf Organismen, die nicht tödlich sind, sich aber zum Beispiel in der Physiologie oder im Verhalten der Tiere bemerkbar machen, können erhebliche negative Auswirkungen haben und sollten bei der künftigen Zulassung von Pflanzenschutzmitteln berücksichtigt werden."

Samstag, 14. Mai 2022

Imker & Bauern - prallen wirklich zwei Welten aufeinander?


Der Deutsche Imkerbund/DIB hat gemeinsam mit dem Bienen-Journal versucht, Imker und Bauern zusammenzubringen. Rechtzeitig zur Rapsblüte, bei der beide extrem voneinander profitieren können, ist das dabei entstandene 64-seitige Magazin "Imker & Landwirte" fertig geworden. Es kann auf der DIB-Homepage kostenlos unter diesem Link heruntergeladen werden. Beziehern der DIB-Aktuell wird automatisch ein gedrucktes Exemplar mit der nächsten Ausgabe zugesandt.

Das Heft will durch Information gegenseitiges Verständnis der beiden Lager wecken, es enthält Positivbeispiele, wo Imker und Bauern zum Wohl der Bienen und der Äcker kooperieren, und stellt moderne Agrartechnik vor, die Rückstände und Bienenschäden zu vermeiden sucht.

Dienstag, 11. Januar 2022

18 Prozent mehr Insektizide im Jahr 2020 verkauft!

Die Verkaufsmengen von Pestiziden in der Landwirtschaft bleiben nach Daten des Bundesamts für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) weiter hoch.

Nach kurzfristig rückläufigen Verkaufszahlen in den Jahren 2018 und 2019 fragten Landwirtinnen und Landwirte 2020 wieder deutlich häufiger Pflanzenschutzmittel mit problematischen Wirkstoffen nach, wie das Umweltbundesamt (UBA) in Dessau-Roßlau mitteilte. Dazu zählten etwa für Bienen gefährliche Insektizide und Herbizide, die das Grundwasser belasten. Vermutlich habe die außergewöhnliche Trockenheit 2018 und 2019 zu einem geringeren Pestizidabsatz geführt. 


"Seit über 40 Jahren ist der Absatz von Pflanzenschutzmitteln in der deutschen Landwirtschaft mehr oder weniger unverändert", erklärte Dirk Messner, der Präsident des UBA. Für eine zukunftsfähige Landwirtschaft müsse der Einsatz von chemisch-synthetischen Pflanzenschutzmitteln aber insgesamt deutlich reduziert werden. Besonders umweltschädliche Wirkstoffe sollten über nationale Verordnungen verboten werden können, so wie es bereits in Frankreich geschehe. Pestizidarme Anbaumethoden sowie der Ökolandbau und die ambitionierte Umsetzung des Integrierten Pflanzenschutzes gehören aus Sicht des UBA stärker gefördert. Auf nicht mit Pestiziden behandelten Agrarflächen müssten Rückzugsräume für Flora und Fauna geschaffen werden. Zu den Pestiziden zählen sowohl Pflanzenschutzmittel, die als Herbizide gegen Unkraut eingesetzt werden, als auch Mittel zur Schädlingsbekämpfung - die Insektizide. Beide gelten als Ursache für den Rückgang der biologischen Vielfalt und damit auch als Gefahr für Insekten und Vögel.


Die neue Agrarpolitik der EU sieht vor, bis 2030 die eingesetzte Menge an Pflanzenschutzmitteln zu halbieren, wie das UBA betonte. In Deutschland sollte das Ziel in den Nationalen Aktionsplan Pflanzenschutz aufgenommen und auch mit konkreten Maßnahmen hinterlegt werden. Behörden und die Wissenschaft schließlich bräuchten Informationen über tatsächlich angewendete Mengen und behandelte Flächen, forderte das UBA. Nötig sei hier eine "niedrigschwellige und sichere Infrastruktur", damit Landwirtinnen und Landwirte solche Daten digital übermitteln und Forschung und Behörden sie in anonymisierter Form nutzen können.

Das UBA verwies auf Daten des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit von Anfang Dezember. Demnach stiegen die Verkaufsmengen von Herbiziden 2020 um zwei Prozent im Vergleich zu 2018/2019 an. Bei den Insektiziden stieg der Absatz um 18 Prozent.

Mittwoch, 6. Oktober 2021

Ausbreitung des Pestizids Thiamethoxam

Trotz EU-weiten Verbots ist das für Bienen und andere Insekten hoch gefährliche Pestizid Thiamethoxam aus der Gruppe der Neonicotinoide dieses Jahr in Deutschland großflächig eingesetzt worden. Jetzt breitet sich das Insektengift unkontrolliert aus.

In Wasserproben aus Bayern wurde die Chemikalie in einer Konzentration festgestellt, die 50-mal höher ist als das, was noch als akzeptabel gilt.

In einem sehr empfehlenswerten "Spiegel"-Interview (hier der Link) warnt Matthias Liess vom Helmholtz-Zentrum für Umweltforschung nun vor Gefahren für das Ökosystem.