Samstag, 11. Mai 2024
Immer häufigere Sichtung von Asiatischen Hornissen
Dienstag, 30. April 2024
Bayer plant mit Bioinsektizid für Raps
Samstag, 30. März 2024
Protest gegen geplante Glyphosat-Freigabe
Samstag, 23. März 2024
Broschüre für eine bienenfreundlichere Landwirtschaft
Sie bildet einfache Maßnahmen ab, deren Effektivität aber wissenschaftlich belegt sind. So geht es beispielsweise um die Nutzung von Randstreifen an Straßen oder Obstplantagen oder auch um die Sinnhaftigkeit von Blühstreifen, die in manchen Äckern besser mitten durch führen als am Rand liegen sollten.
Samstag, 9. Dezember 2023
EU-Gesetz zur Wiederherstellung der Natur - oder doch nicht?
Der Umweltausschuss des Europaparlaments hat das sogenannte Gesetz zur Wiederherstellung der Natur beschlossen. Einige Parlamentarier und Vertreter der EU-Staaten hatten den angenommenen Kompromissvorschlag ausgehandelt. Bis zur Abstimmung war unklar gewesen, ob die konservative Europäische Volkspartei (EVP) - die größte Fraktion im Parlament - das Gesetz mittragen würde, da verschiedene Landwirtschaftsverbände auch die stark abgeschwächte Version des Gesetzes kritisiert hatten. Jetzt müssen die EU-Staaten und das Plenum des EU-Parlaments das Gesetz noch ratifizieren. Beides gilt jedoch als wahrscheinlich.
Das Gesetz soll dafür sorgen, dass in der EU künftig mehr Wälder aufgeforstet, Moore wiedervernässt und Flüsse in ihren natürlichen Zustand versetzt werden. Hintergrund des Vorhabens ist, dass nach EU-Erhebungen rund 80 Prozent der Lebensräume in Europpa in einem schlechten Zustand sind. Zudem seien zehn Prozent der Bienen- und Schmetterlingsarten vom Aussterben bedroht und 70 Prozent der Böden in einem ungesunden Zustand. Die EU-Staaten sollen bis 2030 auf mindestens 20 Prozent der Land- und Meeresflächen Maßnahmen durchführen, um wieder einen besseren oder gleich guten Zustand herzustellen. Bis 2050 müssen alle jetzt bedrohten Ökosysteme wiederhergestellt sein.
Der Naturschutzbund Nabu kritisierte "schmerzhafte Abstriche" in dem Gesetz. Es seien "erhebliche Schlupflöcher" hinzugefügt worden, die die insgesamt wiederherzustellende Fläche wieder verringern könnten. Zudem werde den EU-Staaten eine "Notbremse" gewährt, die schon bei steigenden Lebensmittelpreisen gezogen werden könne. Die Umweltorganisation WWF beklagte den "sehr stark verwässerten" Text. Auch europäische Meeresschutzverbände wie Seas At Risk und Oceana warnten vor zu vielen Ausnahmen.
Bundesumweltministerin Steffi Lemke (Grüne) erkannte dennoch ein "hoffnungsvolles Zeichen" in dem Gesetz zur Wiederherstellung der Natur. Die Vorgabe sei weltweit die "erste dieser Art", betonte die amtierende spanische Umweltministerin Teresa Ribera Rodríguez, die den Kompromiss mit ausgehandelt hatte. Wenn Moore und Flussauen wieder bewässert seien, würden die Dürrefolgen europaweit abgemildert. Bedrohte Arten - unter ihnen viele Insekten - würden stärker als bisher geschützt, da über 80 Prozent ihrer Habitate in schlechtem Zustand seien.
Die Europäische Volkspartei (EVP) um CDU und CSU wehrte sich gegen eine "Umweltpolitik mit der Brechstange" und hatte den Deutschen Bauernverband (DBV) auf ihrer Seite. Beide warnten vor gravierenden Risiken für die Ernährungssicherheit, wenn Landwirte künftig etwa auf Pestizide verzichten müssten. Der Bauernverband lehnte jegliche neue Auflagen für die Agrarwirtschaft - und daher auch das Gesetz - ab. Verbandspräsident Joachim Rukwied kritisierte das Gesetz als "Landwirtschafts-Verdrängungsgesetz. Die Einigung stelle einen "Rückschritt für die Kooperation zwischen Landwirtschaft und Naturschutz" dar.
Dienstag, 17. Oktober 2023
Glyphosat-Entscheidung auf Mitte November vertagt
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| EU-Kommission unter Vorsitz der deutschen CDU-Politikerin Ursula von der Leyen |
Samstag, 14. Oktober 2023
Wissenschaftler halten verlängerte Glyphosat-Zulassung für "unangemessen"
Johann Zaller von der Universität für Bodenkultur Wien (BOKU) sieht das Papier ebenfalls sehr kritisch: "Im Grunde genommen ist der Vorschlag eine Verhöhnung der ökologischen Wissenschaften." Der Vorschlag der EU-Kommission offenbare ein systematisches Leugnen des dramatischen Rückgangs der Biodiversität und der wissenschaftlichen Erkenntnisse, dass Glyphosat dazu beiträgt: "Auswirkungen auf Bodenorganismen und Bodengesundheit werden im Vorschlag nicht einmal erwähnt, obwohl evident ist, dass die Böden in ganz Europa mit Glyphosat kontaminiert sind."
"Glyphosat ist zwar von den Risiken her gesehen ein Leichtgewicht, aber es ist ein großer Treiber bei den ausgebrachten Mengen", gab Horst-Henning Steinmann vom Zentrum für Biodiversität und nachhaltige Landnutzung der Universität Göttingen zu bedenken. Da die Nutzung von Glyphosat schon in den vergangenen Jahren mit zahlreichen Einschränkungen belegt gewesen sei, sei denkbar, dass sich die Anwendungsmengen mit der vorgestellten Regelung nur wenig gegenüber der Vergangenheit verändern würden. "Vielleicht sollten wir darüber nachdenken, ob ein System einer Mengendeckelung machbar ist", erwog Steinmann. Damit könne erreicht werden, dass Glyphosat nur dort angewendet werde, "wo es den größten Nutzen hat und wo es keine praktikable Alternative gibt".
Was ist Glyphosat?
Das Geschäft mit der Chemie
Schädliche Studie nie eingereicht
Dienstag, 10. Oktober 2023
EU will Glyphosat-Zulassung um zehn Jahre verlängern
Samstag, 6. Mai 2023
Zehn Jahre EU-Debatte um Neonikotinoide
Viele synthetische Pestizide vernichten auf dem Acker nicht nur unerwünschte Insekten oder Krankheitserreger, sondern nützliche oder zumindest unschädliche Organismen gleich mit. Neonikotinoide sind synthetisch hergestellte Insektizide, die dem Umweltbundesamt (Uba) zufolge die Weiterleitung von Nervenreizen stören. Sie wurden demnach verbreitet unter anderem als Beizmittel für Saatgut eingesetzt, um dieses vor dem Befall mit Schadinsekten zu schützen, können aber auch als Granulat in Böden ausgestreut werden.
Die EU-Staaten hatten am 29. April 2013 den Weg frei gemacht für ein teilweises Verbot der Neonikotinoide Clothianidin, Imidacloprid und Thiamethoxam. Die Auflagen wurden 2018 nochmals verschärft. Seitdem dürfen diese Insektizide - wenn überhaupt - nur in Gewächshäusern, aber nicht mehr auf Äckern angewendet werden. Studien zufolge schädigen diese Neonikotinoide Wild- und Honigbienen erheblich.
Wenn wirklich mal ein Schaden auftritt, dann dürfe der Einsatz solcher Mittel nur nach strenger Kontrolle erlaubt werden, forderte Menzel. Neonikotinoide können Analysen zufolge etwa die Lern- und Orientierungsfähigkeit der Bienen beeinträchtigen und die für die Bestäubung wichtigen Tiere sogar lähmen und töten. Die Moleküle werden auch von Blüten und Pollen aufgenommen und verbreiten sich so in der Umwelt.
Der Generalsekretär des Deutschen Bauernverbandes, Bernhard Krüsken, erklärte, das Verbot der drei Wirkstoffe habe den Infektions- und Befallsdruck von Schadinsekten deutlich anwachsen lassen. Dies betreffe beispielsweise Zuckerrüben und Raps: "Hier kommt es zu erheblichen Ertragseinbußen auf den befallenen Feldern." Zu den einst damit bekämpfen Schädlingen gehören etwa Maiswurzelbohrer und Rapsglanzkäfer. Die immer milderen Winter verbesserten zusätzlich die Bedingungen für Insekten, die ein schädliches Virus übertrügen, erläuterte Krüsken. "Jeder Wirkstoff, der nicht mehr zur Verfügung steht, hinterlässt eine Lücke und muss ersetzt werden. Durch die immer umfangreicheren Zulassungsverfahren werden die Lücken größer", fasste er die sich tendenziell verschärfende Problematik zusammen.
Wie der Neurobiologe Menzel erläuterte, werden in Deutschland nach wie vor neue Neonikotinoide entwickelt oder sind bereits auf den Markt gebracht. Diese wirkten zwar erst in höheren Dosen als ihre Vorgänger tödlich. Allerdings könnten sie auch bei niedrigeren Dosen sehr schädigend wirken - etwa auf die Brutentwicklung, die Navigation oder das Lernvermögen - also "die wichtigsten Eigenschaften für bestäubende Insekten". Nach Menzels Einschätzung zählen aktuell etwa die Hälfte der eingesetzten Insektizide zu den Neonikotinoiden. Diese Mittel sollten wegen ihrer Eigenschaft, sich in der Umwelt auszubreiten und sie extrem zu schädigen, möglichst komplett verboten werden, forderte der Neurobiologe.
Grundsätzlich seien viele Chemikalien für den Pflanzenschutz in der Landwirtschaft wie Insektizide oder Unkrautbekämpfungsmittel zu günstig, mahnte der Experte. Bei Monokulturen sei es für die Höfe oft wirtschaftlicher, mit der Spritzkanone über das Feld zu fahren - statt traditionell den Acker zum Schutz vor Schädlingsbefall umzugraben oder einen Fruchtwechsel einzuhalten. Im Kampf gegen den Einsatz von Insektiziden in der Landwirtschaft sieht Menzel die größte Entscheidungsgewalt bei den Verbrauchern: "Wir müssen in einem größeren Ausmaß bereit sein, für Lebensmittel mehr Geld einzusetzen." Auf Landwirten rumzuhacken löse nicht das Problem: "Die Verbraucher müssen den Bauern das teurere Bio-Produkt auch abnehmen."
Dienstag, 2. Mai 2023
Aktion zu Offenlegung von Spritzdaten
Samstag, 29. April 2023
Bürger machen EU-weit Druck bei Insektenschutz
Auf Drängen von Bürgerinnen und Bürgern macht die EU-Kommission Druck für mehr Tempo beim Schutz von Bienen. Vor dem Hintergrund einer EU-weiten Bürgerinitiative forderte die EU-Behörde das Europäische Parlament und die EU-Länder auf, schon vorliegende Gesetzesvorschläge, "die zum Schutz und zur Erholung der Bestäuberpopulationen in Europa beitragen (...) rasch und ohne Abstriche anzunehmen", teilte die Kommission in Brüssel mit.
Die Organisatoren der Bürgerinitiative hatten über eine Million Unterschriften gesammelt. Das ist die Schwelle, die erreicht werden muss, damit sich die EU-Kommission mit einer solchen Initiative beschäftigen muss. Die Kommission erkenne die Bedeutung der Initiative an, hieß es in der Mitteilung: "Insbesondere da die ineinandergreifenden Krisen Klimawandel, Umweltverschmutzung und Verlust an biologischer Vielfalt wachsende Herausforderungen für die Landwirtschaft und die Ernährungssicherheit in Europa darstellen." In der EU gehe der Bestand jeder dritten Bienen-, Schmetterlings- und Schwebfliegenart zurück. Gleichzeitig seien 80 Prozent der Nutz- und Wildpflanzenarten auf Bestäuber angewiesen.
"Der Hälfte der landwirtschaftlichen Flächen in der EU droht bereits ein Bestäubungsdefizit." Zitat EU-Kommission
Samstag, 4. März 2023
Hohe Folgekosten durch konventionelle Landwirtschaft
Beim derzeitigen Anteil von 13 Prozent Ökolandbaufläche in Bayern wären das Kosteneinsparungen von etwa 300 Millionen Euro, hieß es weiter. Bei einem Ökoanteil von 30 Prozent, der in Bayern laut einem Volksbegehren bis 2030 umgesetzt sein soll, wären es bereits 750 Millionen Euro Einsparung pro Jahr. "Die Studie macht klar, dass sich jeder Euro, den wir für die möglichst schnelle Erreichung des 30-Prozent-Ziels einsetzen, am Ende auszahlt", sagte BUND-Landeschef Richard Mergner.
Die Umweltorganisation forderte deshalb eine schnellere Umstellung auf biologischen Landbau. "Mit dem Anteil von 13 Prozent Ökolandbauanteil der Betriebe hinkt Bayern weit hinter Baden-Württemberg oder Mecklenburg-Vorpommern hinterher, wo fast der doppelte Prozentanteil der landwirtschaftlichen Betriebe auf Ökolandwirtschaft umgestellt ist", beklagte Mergner. Zudem brauche es einen verbindlichen Rahmen, damit auf allen Ebenen in Bayern, staatlich wie kommunal, mindestens die Hälfte der Lebensmittel aus ökologischer Landwirtschaft komme. Konkret schlug er vor, dass 50 Prozent aller Lebensmittel, die in öffentlichen Kantinen aufgetischt werden, aus biologischem Anbau stammen sollten.
Für die bundesweit angelegte Studie waren Betriebspaare aus vier Regionen in ganz Deutschland untersucht worden, davon 20 Betriebe aus Südbayern. "Ökologisch bewirtschaftete Flächen verursachen 50 Prozent weniger Treibhausgasemissionen. Die Erträge im ökologischen Pflanzenanbau sind zwar niedriger als im konventionellen Pflanzenbau. Die Studie zeigt aber auch, dass Biolebensmittel hinsichtlich des Energieeinsatzes und der Treibhausgasemissionen im Vergleich zu konventionell erzeugten Produkten um etwa 20 Prozent günstiger abschneiden", erklärte Studienleiter Kurt-Jürgen Hülsbergen.
Die Studie habe außerdem dargelegt, dass weitere Ertragssteigerungen im Ökolandbau erzielt werden können, wenn verbesserte Anbauverfahren zum Einsatz kommen: "Um die Ertragspotenziale zu nutzen, sind stärkere Investitionen in die Forschung erforderlich."
Samstag, 18. Februar 2023
WWF mit Fortschritten unzufrieden
Dienstag, 3. Januar 2023
Bayerisches Projekt erhält EU-Bienenpreis
Samstag, 13. August 2022
Kulturlandschaftsprogramm in Bayern
Der Landesbund für Vogelschutz/LBV zeigte sich mit der Neuauflage zufrieden. "Das Kulap wird grüner", wertete LBV-Präsident Norbert Schäffer. Der Bauernverband/BBV äußerte sich dagegen weniger positiv, da an anderer Stelle einige bisher gezahlte Zuschüsse entfallen. Es bestehe das Risiko, dass einzelne Betriebe deutlich schlechter dastünden, sagte BBV-Präsident Walter Heidl.
Die Landesvereinigung für den ökologischen Landbau bescheinigte der Staatsregierung einen erfolgreichen Einsatz für die Belange der Biobauern. "Da ist Bayern seiner Aufgabe wirklich nachgekommen", sagte der Landesvorsitzende Hubert Heigl. Zufrieden mit den insekten- und vogelfreundlichen Maßnahmen sind auch die Initiatoren des Bienen-Volksbegehrens, die im Jahr 2019 einen Schwenk in der bayerischen Agrarpolitik erreicht hatten. "Der Ökolandbau muss jetzt auf allen Ebenen vorangebracht werden", forderte Cheforganisatorin Agnes Becker.
Samstag, 25. Juni 2022
Urteil: Imker erhält Schadensersatz für verunreinigten Honig
Dieser sei mit seiner Klage "voll umfänglich durchgedrungen", betonte der Gerichtssprecher. Die Zivilkammer sah demnach in der Kontamination des Honigs mit Glyphosat eine Eigentumsverletzung. Das von niederländischen Investoren geführte Agrarunternehmen, das das Pflanzenschutzmittel auf der Fläche neben den Bienenkästen im Landkreis Barnim versprüht hatte, beging nach der Einschätzung des Gerichts eine "rechtswidrige fahrlässige Pflichtverletzung". Dem Sprecher zufolge betonte die Vorsitzende Richterin, dass die Bienenkästen Seusings weitgehend sichtbar aufgestellt waren. Landwirte müssten in solchen Fällen notfalls auch Mehraufwand betreiben und dafür haften, um einen Totalschaden für die Imker zu verhindern. Das Urteil sei jedoch keine Entscheidung darüber, ob ein konventionelles Unternehmen immer mit Bienenflug rechnen müsse. Zudem können noch Rechtsmittel gegen den Schiedsspruch eingelegt werden.
Seusing hatte im Frühjahr 2019 Bienenkästen neben einer von dem Agrarunternehmen bewirtschafteten Fläche aufgestellt, ohne dieses darüber zu informieren. Ende April 2019 behandelte das Unternehmen den dort reichhaltig blühenden Löwenzahn mit glyphosathaltigen Pflanzenschutzmitteln, um das Feld für den Maisanbau vorzubereiten. Den glyphosatbelasteten Nektar beziehungsweise die belasteten Pollen trugen die Bienen zwei weitere Tage in den Stock ein, ehe die Pflanzen abstarben. Der Imker musste sowohl das Wachs als auch vier Tonnen Honig vernichten - eine Maßnahme, die auch das Aus seiner Imkerei bedeutete. Der Kläger arbeitet nun für einen Biohof in Schleswig-Holstein.
"Wir hätten uns gewünscht, dass die Richterin in ihrer Begründung schreibt, dass Bienen zur Landwirtschaft dazugehören und der Landwirt immer damit rechnen muss, dass das, was er spritzt, Bienen erreicht", bedauerte Stiftungsvorsitzender Thomas Radetzki. Schließlich bewegten sich Imker angesichts der intensiven Landwirtschaft in Deutschland immer auf "dünnem Eis". 130.000 Freizeitimker gebe es hierzulande - sie alle müssten gewährleisten, dass der Honig laut Lebensmittelgesetz "verkehrsfähig" sei. Imker machten sich also strafbar, wenn sie ihr Produkt nicht auf mögliche Belastungen hin untersuchen ließen. Radetzki nannte dies den falschen Ansatz. Er forderte eine Agrarwende, mit der die Anwendung von Pestiziden in blühenden Pflanzenbeständen grundsätzlich verboten werde.
Samstag, 11. Juni 2022
Glyphosat gefährdet Bruterfolg von Hummeln
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| Foto: Ivar Leidus |
"Hummelkolonien stehen unter einem sehr hohen Druck, in kurzer Zeit möglichst schnell zu wachsen", erklärte Weidenmüller. Könnten sie die notwendige Bruttemperatur nicht halten, entwickle sich die Brut langsamer oder gar nicht. Das schränke das Wachstum des Volks ein: "Erst wenn sie in der relativ kurzen Wachstumsphase eine bestimmte Koloniegröße erreichen, sind sie in der Lage, die geschlechtsreifen Individuen einer Kolonie, also Königinnen und Drohnen, hervorzubringen."
Die Insekten erzeugen die Wärme wie Honigbienen, indem sie ihre Flugmuskeln kontrahieren. Das kostet viel Energie, weshalb vor allem diese Zeit eng mit dem Nahrungsangebot verknüpft ist. Wurde dieses im Experiment eingeschränkt, sank die Fähigkeit der Hummeln zur Thermoregulation um 25 Prozent. "Sie können ihre Brut nicht mehr so lange warmhalten", fasste Weidenmüller zusammen. Für den Biologen Vincent Doublet von der Universität Ulm ist das ein bedeutsames Ergebnis, denn die Wärmeregulierung sei bislang von der Forschung vernachlässigt worden. "Die Studie zeigt, dass kleine Effekte auf individueller Ebene große Folgen für die gesamte Kolonie haben können", sagte Doublet, der nicht an der Arbeit beteiligt war.
Wie Glyphosat diesen Effekt erziele, sei noch unklar. Eine Studie mit Honigbienen habe gezeigt, dass das Herbizid deren Darmflora verändere und sie anfälliger für bestimmte Krankheitserreger mache. "Es liegt nahe, dass sich Glyphosat auch auf das Mikrobiom von Hummeln auswirkt und zum Beispiel dafür sorgt, dass sie Nährstoffe schlechter verwerten können und somit schwächer werden", spekulierte der Biologe Doublet. Da der Unkrautvernichter bei Honigbienen kognitive Fähigkeiten beeinträchtige, seien ähnliche Effekte auch bei Hummeln denkbar: "Sie könnten schlicht nicht merken, dass die Temperatur im Nest fällt." Letztlich könnten verschiedene Mechanismen auch zusammenspielen.
Die Studie zeigt für Doublet, dass Unkrautvernichtungsmittel nicht unbedingt direkt tödlich für Insekten sein müssten, um dramatische Konsequenzen zu entfalten. Bisher stütze sich die Zulassung solcher Mittel oft auf Versuche mit gut gefütterten Honigbienen, die unter besten Bedingungen lebten. Komplexe Wechselwirkungen unterschiedlicher Stressfaktoren wie Nahrungsangebot, Wetter und Krankheitserreger würden so nicht erfasst.
Hauptautorin Weidenmüller betonte: "Die Kombination aus Ressourcenknappheit in gerodeten Agrarlandschaften und Pestiziden kann ein massives Problem für die Fortpflanzung der Bienenvölker darstellen." Neue Pestizide müssten vor einer Zulassung genauer untersucht werden. Bislang werde nur geprüft, wie viele Tiere binnen 24 oder 48 Stunden nach der Fütterung oder dem Kontakt mit einer Substanz gestorben sind: "Subletale Effekte, also Wirkungen auf Organismen, die nicht tödlich sind, sich aber zum Beispiel in der Physiologie oder im Verhalten der Tiere bemerkbar machen, können erhebliche negative Auswirkungen haben und sollten bei der künftigen Zulassung von Pflanzenschutzmitteln berücksichtigt werden."
Samstag, 14. Mai 2022
Imker & Bauern - prallen wirklich zwei Welten aufeinander?
Dienstag, 11. Januar 2022
18 Prozent mehr Insektizide im Jahr 2020 verkauft!
Die neue Agrarpolitik der EU sieht vor, bis 2030 die eingesetzte Menge an Pflanzenschutzmitteln zu halbieren, wie das UBA betonte. In Deutschland sollte das Ziel in den Nationalen Aktionsplan Pflanzenschutz aufgenommen und auch mit konkreten Maßnahmen hinterlegt werden. Behörden und die Wissenschaft schließlich bräuchten Informationen über tatsächlich angewendete Mengen und behandelte Flächen, forderte das UBA. Nötig sei hier eine "niedrigschwellige und sichere Infrastruktur", damit Landwirtinnen und Landwirte solche Daten digital übermitteln und Forschung und Behörden sie in anonymisierter Form nutzen können.
Das UBA verwies auf Daten des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit von Anfang Dezember. Demnach stiegen die Verkaufsmengen von Herbiziden 2020 um zwei Prozent im Vergleich zu 2018/2019 an. Bei den Insektiziden stieg der Absatz um 18 Prozent.
Mittwoch, 6. Oktober 2021
Ausbreitung des Pestizids Thiamethoxam
Trotz EU-weiten Verbots ist das für Bienen und andere Insekten hoch gefährliche Pestizid Thiamethoxam aus der Gruppe der Neonicotinoide dieses Jahr in Deutschland großflächig eingesetzt worden. Jetzt breitet sich das Insektengift unkontrolliert aus.
In Wasserproben aus Bayern wurde die Chemikalie in einer Konzentration festgestellt, die 50-mal höher ist als das, was noch als akzeptabel gilt.
In einem sehr empfehlenswerten "Spiegel"-Interview (hier der Link) warnt Matthias Liess vom Helmholtz-Zentrum für Umweltforschung nun vor Gefahren für das Ökosystem.







































