Laut eines
Referentenentwurfs plant das Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL), das Anwendungsverbot für das Herbizid Glyphosat aus der
Pflanzenschutzanwendungsverordnung (PflSchAnwV) zu streichen.
Die Deutsche
Umwelthilfe (DUH) und die Aurelia Stiftung kritisierten die Ankündigung scharf
und werfen Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir (Bündnis 90/Die Grünen) vor, ohne Not das aktuell
bestehende Anwendungsverbot streichen zu wollen. In einer fachlich-juristischen
Stellungnahme zeigten DUH und die Aurelia Stiftung drei rechtliche
Umsetzungsmöglichkeiten auf, wie ein nationales Glyphosatverbot auch nach der
Entscheidung der EU-Kommission aufrechterhalten werden kann. Das
Breitbandherbizid Glyphosat hat drastische Auswirkungen auf die Biodiversität
und gefährdet Wild- und Honigbienen. Auch schwerwiegende gesundheitliche
Risiken für Menschen können nicht ausgeschlossen werden.
Jürgen
Resch, Bundesgeschäftsführer der DUH: "Die Aufhebung des lange
angekündigten und längst überfälligen Glyphosatverbots nehmen wir nicht hin.
Immer wieder behaupten das Landwirtschaftsministerium und das zuständige
Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit, sie müssten die
Zulassung für hochgiftige Pestizide verlängern, weil die EU die Genehmigung
verlängert hätte. Das ist falsch. Deutschland kann das Ackergift Glyphosat
rechtmäßig national per Verordnung verbieten. Die geplante Freigabe von
Glyphosat ist hingegen ein erneuter Bruch mit dem Koalitionsvertrag.
Landwirtschaftsminister Özdemir darf sich nicht länger wegducken, sondern muss
sich endlich gegen die Agrochemie-Lobby durchsetzen, um Umwelt und Gesundheit
zu schützen. Spätestens unsere Klagen werden das hochgiftige Glyphosat
endgültig von unseren Äckern verbannen."
Matthias
Wolfschmidt, Vorsitzender der Aurelia Stiftung: "Anders als
es das Bundeslandwirtschaftsministerium in seinem Entwurf behauptet, kann
Deutschland ein vollständiges nationales Anwendungsverbot von Glyphosat
erlassen - zum Beispiel als Notfallmaßnahme zum Schutz der Gesundheit von
Menschen, Tieren oder Umwelt. Denn die Anwendung des Totalherbizids Glyphosat
ist erwiesenermaßen mit drastischen Auswirkungen auf die Biodiversität und
insbesondere auch Wild- und Honigbienen verbunden. Zudem konnten
gesundheitliche Risiken bislang nicht ausgeschlossen werden."
Die
Aurelia Stiftung hatte im Januar schon ein juristisches Verfahren gegen die
EU-Kommission eingeleitet, dem sich die DUH anschloss, da die
Erneuerungsentscheidung für Glyphosat ihrer Ansicht nach auf unzulässigen Daten- und
Bewertungslücken sowie fehlerhaften Bewertungen beruht.
Bilder: Bayer AG
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