Die Petition zur Verdampfung von Oxalsäure, die Anfang November eingereicht worden war, ist bereits abschlägig beschieden worden. - Weil die pharmazeutische Zulassung der Oxalsäure zur Verdampfung noch nicht beantragt worden ist und Imkererfahrung juristisch nicht zählt. Oder Tierschutz. Aber was wollen wir mit einer Justitia diskutieren, die Tiere ohnehin nur mit Sachen gleichstellt?!?
Wie aus der Antwort ebenfalls hervorgeht, müsste der Antrag von einem pharmazeutischen Unternehmen eingereicht und wissenschaftlich untermauert werden. Wie bei der Zulassung eines Medikaments. Das "rechnet" sich für die Konzerne nicht, insofern dürfen wir wohl nur auf den St. Nimmerleins-Tag hoffen.
Aber die Frage stellt sich schon, warum das Ganze in Österreich und der Schweiz geht. Haben sich die Regierungen in Wien und Bern die Gesetzestexte weniger von den Lobbyisten der Pharmakonzerne diktieren lassen?
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