Dienstag, 28. Juni 2022

arte-Reportage über robuste ägyptische Bienen


Die arte-Reportage zeigt die Arbeit des Ökoaktivisten Günter Friedmann, der die ägyptische "Wunderbiene" Lamarckii vor dem Aussterben bewahren möchte. Friedmann sagt, er sei "verliebt" in die Rasse, die sich zwar gegen die Varroamilben wehren kann, aber durch die europäischen Hochleistungsbienen verdrängt wird.

Darstellungen aus der Pharaonenzeit zeigen, dass in Ägypten seit über 3.000 Jahren mit der Lamarckii geimkert wird. Das Verschwinden ihrer Art wäre also nicht nur hinsichtlich ihrer Genetik, sondern auch kulturell ein immenser Verlust. Wie auch in Europa sieht Günter Friedmann die ägyptische Imkerei in einer prekären Situation. Da sind zum einen Krankheiten und Parasiten, die den hochgezüchteten europäischen Bienen zusetzen, aber auch die Bedrohungen durch die konventionelle Landwirtschaft, die mit Pestiziden arbeitet. Zusammen mit seinem ägyptischen Partner, dem Imker Islam Siam, begibt sich Friedmann auf eine Reise an den Nil, um nach weiteren Beständen der robusteren Lamarckii-Bienen zu suchen. Für den überzeugten Bio-Imker ist die ans Klima angepasste Bienenart der ideale Schlüssel für Ägyptens zukünftige ökologische Imkerei. Gleichzeitig kann man vielleicht aus der traditionellen Haltung der Lamarckii Rückschlüsse gewinnen, welche Strategien im Kampf gegen die Varroa helfen. 

Samstag, 25. Juni 2022

Urteil: Imker erhält Schadensersatz für verunreinigten Honig

Nach einem fast einjährigen Prozess hat das Landgericht in Frankfurt an der Oder einem Imker diese Woche Schadensersatz für seinen mit Glyphosat verunreinigten Honig zugesprochen. Eine Zivilkammer des Gerichts gab der Klage des Mannes statt, wie ein Gerichtssprecher sagte. Das beklagte landwirtschaftliche Unternehmen muss dem Brandenburger Imker Sebastian Seusing nun 14.544 Euro zahlen.


Dieser sei mit seiner Klage "voll umfänglich durchgedrungen", betonte der Gerichtssprecher. Die Zivilkammer sah demnach in der Kontamination des Honigs mit Glyphosat eine Eigentumsverletzung. Das von niederländischen Investoren geführte Agrarunternehmen, das das Pflanzenschutzmittel auf der Fläche neben den Bienenkästen im Landkreis Barnim versprüht hatte, beging nach der Einschätzung des Gerichts eine "rechtswidrige fahrlässige Pflichtverletzung". Dem Sprecher zufolge betonte die Vorsitzende Richterin, dass die Bienenkästen Seusings weitgehend sichtbar aufgestellt waren. Landwirte müssten in solchen Fällen notfalls auch Mehraufwand betreiben und dafür haften, um einen Totalschaden für die Imker zu verhindern. Das Urteil sei jedoch keine Entscheidung darüber, ob ein konventionelles Unternehmen immer mit Bienenflug rechnen müsse. Zudem können noch Rechtsmittel gegen den Schiedsspruch eingelegt werden.

"Für alle Imker ist das eine neue Situation, sie können sich jetzt auf dieses Urteil berufen, und viele Imker werden sich trauen, ihren Honig überprüfen zu lassen oder gegen den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln zu klagen", gab sich Kläger Seusing zuversichtlich, dass das Urteil de facto doch zu einem Grundsatzurteil werden könnte.


Seusing hatte im Frühjahr 2019 Bienenkästen neben einer von dem Agrarunternehmen bewirtschafteten Fläche aufgestellt, ohne dieses darüber zu informieren. Ende April 2019 behandelte das Unternehmen den dort reichhaltig blühenden Löwenzahn mit glyphosathaltigen Pflanzenschutzmitteln, um das Feld für den Maisanbau vorzubereiten. Den glyphosatbelasteten Nektar beziehungsweise die belasteten Pollen trugen die Bienen zwei weitere Tage in den Stock ein, ehe die Pflanzen abstarben. Der Imker musste sowohl das Wachs als auch vier Tonnen Honig vernichten - eine Maßnahme, die auch das Aus seiner Imkerei bedeutete. Der Kläger arbeitet nun für einen Biohof in Schleswig-Holstein.

Anschließende Laboranalysen des Honigs ergaben der Aurelia Stiftung zufolge, dass die zulässigen Rückstandshöchstmengen für Glyphosat bis zu 152-fach überschritten wurden. Seusing reichte deshalb - unterstützt von der Stiftung - eine Schadensersatzklage gegen das Unternehmen ein. Die Aurelia Stiftung setzt sich nach eigenen Angaben für den Schutz der Bienen und den Erhalt der Artenvielfalt ein. Sie erwartete, dass der Prozess und nun vor allem das Urteil Signalwirkung für Politik und Landwirtschaft haben.


"Wir hätten uns gewünscht, dass die Richterin in ihrer Begründung schreibt, dass Bienen zur Landwirtschaft dazugehören und der Landwirt immer damit rechnen muss, dass das, was er spritzt, Bienen erreicht", bedauerte Stiftungsvorsitzender Thomas Radetzki. Schließlich bewegten sich Imker angesichts der intensiven Landwirtschaft in Deutschland immer auf "dünnem Eis". 130.000 Freizeitimker gebe es hierzulande - sie alle müssten gewährleisten, dass der Honig laut Lebensmittelgesetz "verkehrsfähig" sei. Imker machten sich also strafbar, wenn sie ihr Produkt nicht auf mögliche Belastungen hin untersuchen ließen. Radetzki nannte dies den falschen Ansatz. Er forderte eine Agrarwende, mit der die Anwendung von Pestiziden in blühenden Pflanzenbeständen grundsätzlich verboten werde.

Dienstag, 21. Juni 2022

Hartes Los


Tigerlilie
Und
Paradiesvogelblume
Prahlen
Teuer erstanden
Auf dem Balkon
Um die Wette
Während
Unten im Gras
Löwenzahn
Und
Gänseblümchen
Ihre Schönheit
Verstecken müssen
Vor dem Rasentrimmer

                              Christian Düfel
aus: Naturgedichte von Reclam

Samstag, 18. Juni 2022

Ab jetzt können Wespen wieder lästig werden...

Der überaus trockene und warme Frühling in Bayern könnte nach Einschätzung einer Biologin ein guter Start für die Wespen gewesen sein. Ab jetzt zeige sich am Verhalten der Wespen, wie gut sie ins Jahr gestartet seien, erklärte Tarja Richter vom Landesbund für Vogelschutz/LBV im mittelfränkischen Hilpoltstein. Juni, Juli und August seien die Monate, in denen sich die Gemeine Wespe oder die Deutsche Wespe wegen Nahrungsknappheit auch am Essen der Menschen bedienten.


Im Hochsommer könnten Wespennester relativ groß werden, "wenn es relativ trocken bleibt", sagte Richter. Denn wenn es feucht ist, sei das Mikroklima für die Entwicklung ungünstig - zudem flögen die Insekten dann nicht zur Nahrungssuche los. Fehlt später im Hochsommer Nektar, "dann kommen die eben auch zum Kaffeetisch und holen sich Marmelade, manchmal sogar Würstchen als Larvennahrung". Auch wenn viele Menschen Wespen als Plagegeister empfänden - für das Ökosystem sind sie nach Richters Worten wichtig als Bestäuber von Nutzpflanzen und Wildblumen: "Und sie jagen für ihre Larven die Raupen von Schädlingen."


Der Naturschutzbund/NABU empfiehlt, bei Wespen-Besuchen Ruhe zu bewahren. Auf keinen Fall solle man um sich schlagen oder die Tiere anpusten. Süße Speisen und Getränke im Freien solle man abdecken - oder lieber drinnen verzehren.



Wer ein Wespennest an seinem Haus entdeckt, darf es Richter zufolge nicht selbst entfernen: "Die sind geschützt. Man darf das Nest nicht einfach abreißen, auch wenn es gerade erst in der Gründungsphase ist." Dafür sei ein Antrag bei der zuständigen Naturschutzbehörde nötig. Sie forderte Betroffene auf, sich an Experten zu wenden, die Wespen umsiedelten. Das sei immer besser, als sie zu vergiften.

Dienstag, 14. Juni 2022

Bauern in Uganda setzen auf Honig

In Uganda haben sich Bauern nun zusammengeschlossen, um auch am weltweiten Bio-Lebensmittelmarkt teilzuhaben. Mit ihrem Honig, der bereits in die EU exportiert werden darf, wollen sie ihre Produkte auf Überseemärkten etablieren, um an der weltweit steigenden Nachfrage nach Bio-Produkten teilzuhaben. Dass sie sich dadurch gleichzeitig unabhängiger von den Schwankungen bei der Kaffeeernte machen, ist ein positiver Nebeneffekt.


Die Deutsche Welle hat dazu unter diesem Link einen kurzen, aber interessanten Beitrag produziert. Er lässt sich leider nicht hier einbetten, aber gewährt interessante Einblicke in die eher der Zeidlerei ähnelnden ugandischen Imkerei, ihre Beuten und ihren Honig.

Samstag, 11. Juni 2022

Glyphosat gefährdet Bruterfolg von Hummeln

Dass Glyphosat Honigbienen stark zusetzen kann, belegen Studien. Während bei Apis mellifera die kognitiven Fähigkeiten oder das Immunsystem dadurch geschädigt werden, haben Biologinnen den Effekt des Herbizids auf Erdhummeln geprüft - und dabei festgestellt, dass das umstrittene Unkrautvernichtungsmittel den Bruterfolg von Hummeln gefährdet. Sie halten es für sehr wahrscheinlich, dass alle 20.000 Wildbienenarten von Glyphosat beeinträchtigt sind.

Foto: Ivar Leidus

Wie das Fachmagazin "Science" meldete, belegt eine Studie der Universität Konstanz, dass das Herbizid dazu führen kann, dass Erdhummeln die Temperatur im Nest schlechter aufrechterhalten, wenn das Nahrungsangebot knapp ist. Ohne ausreichende Wärme sei die Brut in Gefahr und damit das Überleben des gesamten Wildbienenvolks. 

Die Biologen um Anja Weidenmüller richteten im Labor 15 Kolonien von Dunklen Erdhummeln (Bombus terrestris) ein, eine der größten und häufigsten Hummelarten in Deutschland. Die Völker wurden jeweils durch ein Netz in zwei Hälften geteilt: Die Futterbox der einen Hälfte enthielt reines Zuckerwasser, während das Zuckerwasser der anderen Hälfte mit Glyphosat versetzt war. Die Forscher fanden zunächst heraus, dass die Aufnahme von Glyphosat nicht direkt tödlich auf die Insekten wirkte. 

Auf den zweiten Blick zeigte sich aber, dass diese Kolonien schlechter darin waren, die Wärmeregulierung im Nest aufrechtzuerhalten, wenn das Nahrungsangebot eingeschränkt war. Für eine optimale Entwicklung der Brut müssen die Temperaturen im Nest zwischen 28 und 35 Grad Celsius liegen.

"Hummelkolonien stehen unter einem sehr hohen Druck, in kurzer Zeit möglichst schnell zu wachsen", erklärte Weidenmüller. Könnten sie die notwendige Bruttemperatur nicht halten, entwickle sich die Brut langsamer oder gar nicht. Das schränke das Wachstum des Volks ein: "Erst wenn sie in der relativ kurzen Wachstumsphase eine bestimmte Koloniegröße erreichen, sind sie in der Lage, die geschlechtsreifen Individuen einer Kolonie, also Königinnen und Drohnen, hervorzubringen."


Die Insekten erzeugen die Wärme wie Honigbienen, indem sie ihre Flugmuskeln kontrahieren. Das kostet viel Energie, weshalb vor allem diese Zeit eng mit dem Nahrungsangebot verknüpft ist. Wurde dieses im Experiment eingeschränkt, sank die Fähigkeit der Hummeln zur Thermoregulation um 25 Prozent. "Sie können ihre Brut nicht mehr so lange warmhalten", fasste Weidenmüller zusammen. Für den Biologen Vincent Doublet von der Universität Ulm ist das ein bedeutsames Ergebnis, denn die Wärmeregulierung sei bislang von der Forschung vernachlässigt worden. "Die Studie zeigt, dass kleine Effekte auf individueller Ebene große Folgen für die gesamte Kolonie haben können", sagte Doublet, der nicht an der Arbeit beteiligt war.

Wie Glyphosat diesen Effekt erziele, sei noch unklar. Eine Studie mit Honigbienen habe gezeigt, dass das Herbizid deren Darmflora verändere und sie anfälliger für bestimmte Krankheitserreger mache. "Es liegt nahe, dass sich Glyphosat auch auf das Mikrobiom von Hummeln auswirkt und zum Beispiel dafür sorgt, dass sie Nährstoffe schlechter verwerten können und somit schwächer werden", spekulierte der Biologe Doublet. Da der Unkrautvernichter bei Honigbienen kognitive Fähigkeiten beeinträchtige, seien ähnliche Effekte auch bei Hummeln denkbar: "Sie könnten schlicht nicht merken, dass die Temperatur im Nest fällt." Letztlich könnten verschiedene Mechanismen auch zusammenspielen.

Die Studie zeigt für Doublet, dass Unkrautvernichtungsmittel nicht unbedingt direkt tödlich für Insekten sein müssten, um dramatische Konsequenzen zu entfalten. Bisher stütze sich die Zulassung solcher Mittel oft auf Versuche mit gut gefütterten Honigbienen, die unter besten Bedingungen lebten. Komplexe Wechselwirkungen unterschiedlicher Stressfaktoren wie Nahrungsangebot, Wetter und Krankheitserreger würden so nicht erfasst.


Hauptautorin Weidenmüller betonte: "Die Kombination aus Ressourcenknappheit in gerodeten Agrarlandschaften und Pestiziden kann ein massives Problem für die Fortpflanzung der Bienenvölker darstellen." Neue Pestizide müssten vor einer Zulassung genauer untersucht werden. Bislang werde nur geprüft, wie viele Tiere binnen 24 oder 48 Stunden nach der Fütterung oder dem Kontakt mit einer Substanz gestorben sind: "Subletale Effekte, also Wirkungen auf Organismen, die nicht tödlich sind, sich aber zum Beispiel in der Physiologie oder im Verhalten der Tiere bemerkbar machen, können erhebliche negative Auswirkungen haben und sollten bei der künftigen Zulassung von Pflanzenschutzmitteln berücksichtigt werden."

Dienstag, 7. Juni 2022

Neuer Youtube-Kanal des Bieneninstituts Celle


Das LAVES-Bieneninstitut Celle hat einen eigenen Youtube-Kanal eingerichtet. Er soll Imkern Fachwissen in Form von Videos näherbringen und die bestehende klassische Beratung ergänzen. Zugleich soll der Kanal eine Brücke zwischen Wissenschaft und Praxis schlagen, damit Imker neue Erkenntnisse aus erster Hand erhalten und interessierte Nicht-Imker Informationen zum Natur- und Umweltschutz finden können.

Das Angebot ist unter diesem Link zu abonnieren.