Samstag, 6. April 2024

Neue EU-Honigrichtlinie


Die EU-Institutionen Kommission, Rat und Parlament haben sich auf die Neufassung der Honigrichtlinie geeinigt. Die endgültige Abstimmung darüber gilt nur noch als Formsache. Dann müssen die Mitgliedsstaaten die Richtlinie innerhalb 18 Monaten ratifizieren und innerhalb des darauf folgenden Jahres umsetzen.

Am wichtigsten ist die künftig nötige Angabe aller Ursprungsländer. Sie müssen entsprechend ihres Anteils in dem Glas in absteigender Reihenfolge angegeben werden - inklusive ihres prozentualen Anteils. Wenn der Inhalt zu 50 oder mehr Prozent aus vier Ländern stammt, dürfen nur diese vier ersten Länder benannt werden. Abkürzungen für Länder sind nur auf kleinen Packungen bis 30 g erlaubt.


Weitere Maßnahmen sollen in der nächsten Legislaturperiode beschlossen werden, unter anderem zu Analysen, zur Rückverfolgbarkeit des Honigs, zum Qualitätsmerkmal der Enzymaktivität, zum Pollengehalt - der natürlich mit der umstrittenen Filtration verknüpft ist - und zu Sortenbezeichnungen.

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen