Samstag, 4. Februar 2023

Standardzulassung von Varroamitteln aufgehoben

Zum 28. Januar ist im Zuge der pharmazeutischen EU-Vorgaben die Standardzulassung für die Bienenbehandlungsmittel zur Varroabekämpfung aufgehoben worden. Für 60-prozentige Ameisensäure, 15-prozentige Milchsäure und 3,5-prozentige Oxalsäure gilt noch eine Übergangsfrist bis 29. Januar 2027. 


Ein von Imkern zunächst befürchteter Engpass an Varroaziden nach 2027 ist nicht zu erwarten, da die bisher zugelassenen Unternehmen bereits neue Zulassungen beantragt haben. Die Markteinführung ihrer neuen Produkte wird aber noch etwas dauern. Drei Mitteln mit organischen Säuren als Wirkstoffe haben bereits Einzelzulassungen erhalten. Dabei handelt es sich um eine 15‑prozentige Milchsäure als varroazide Lösung zur Sprühanwendung in Völkern ohne Brut, eine 60-prozentige Ameisensäure, die per Schwammtuch oder Verdunster angewandt werden kann, und ein Varroazid mit dem Wirkstoff Oxalsäuredihydrat, das gesprüht oder geträufelt werden kann. Die Schwammtuch-Methode sei zwar für das zugelassene Produkt als Applikation erlaubt worden, damit sei sie aber noch nicht grundsätzlich für die Anwendung von Ameisensäure genehmigt, warnte das Bieneninstitut Celle. Problematisch sei, dass über einen längeren Zeitraum hinweg mit dem Schwammtuch keine kontinuierliche Verdunstung niedriger Dosen sichergestellt werden könnten.

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